Aktiven-Förderkonzept 2025/2026 des TC Esslingen
Anwendungsbereich: ab 18 Jahren bis zum Ausscheiden aus der Aktivenmannschaft.
Das Ziel dieses Förderkonzeptes ist es, Spieler unserer Aktiven-TCE-Mannschaften (Damen & Herren)
- bestmöglich bei der Ausübung des Tennissports zu unterstützen,
- für den Mannschafts- und Turniertennissport zu motivieren,
- stärker ins Clubleben einzubinden und
- bestmögliche, beständige Trainingsbedingungen und -möglichkeiten bereitzustellen.
Unser Gesamtförderkonzept umfasst vier verschiedene Fördergruppen (FG 1 – FG 4). Der Förderumfang ist in untenstehender Tabelle zusammengefasst und beinhaltet
- den Mitgliedsbeitrag,
- die Mannschaftstrainingskosten (keine privaten Trainings),
- kostenlose Hallenstunden.
Tabellarische Übersicht Mannschaftsförderkonzept #1 – Aktive

1 Anwendbar für Spieler zw. LK25 - LK6. Bei SpielerInnen zw. LK1 – LK6 sind die Förderbedingungen mit dem Sportwart individuell festzulegen.
2 Teilnahme am Training via proaktiver Anmeldung vor der Saison durch den Spieler. Nicht anzuwenden für „externe Spieler“ mit Wohnort > 50km entfernt von Esslingen.
Ein Spielen ohne Gästekarte mit geeigneten Trainingspartnern aus anderen Clubs ist möglich.
3 Anwendbar auch für Spieler, die als Ersatzspieler/zur Unterstützung am jeweiligen Spieltag anwesend sind. Ausnahmen: 1. Verletzung, 2. mit dem Sportwart im Vorfeld besprochene Sondersituationen.
4 z.B. MF, Unterstützung Turnierdurchführung/Gesundheitsmesse; Patenschaft für Jugendmannschaften, Mitorganisation Vereinsaktivitäten (Sommerfest, etc.), Mentoraktivität Jugendmannschaft, Haupt-Admin Instagram/Facebook etc..
5 nur anwendbar während der Wintersaison in der Halle des TC Esslingens bei freien Hallenstunden, buchbar max. 24h vor Spielbeginn.
Allgemeine Sondersituationen sind im Vorfeld mit dem Sportwart zu klären. Unabhängig vom Förderstatus erhält jedes aktive Mitglied, welches ≥ 2 Mitglieder pro Saison als Vollmitglied wirbt, pro 2 Neu-Mitglieder jeweils 150€ Zusatzbezuschussung.
Eine Teilnahme am Förderkonzept ist nur unter vorheriger schriftlicher Anmeldung bis spätestens zum 30.07.2025 unter foerderung_aktive@tc-esslingen.de möglich. Der Förderzeitraum beträgt 1 Jahr (Sommersaison + darauffolgende Wintersaison; 01.05. – 30.04.) und endet nach diesem Zeitraum. Eine erneute Teilnahme am Förderkonzept für das Folgejahr muss erneut schriftlich via Email angemeldet werden.
Die Eingruppierung in die jeweilige Fördergruppe erfolgt am Ende der Sommersaison und am Ende des Förderzeitraums (zweimal pro Jahr) auf Basis der erfüllten Förderkriterien. Damit einhergehend wird der resultierende Förderumfang anteilig berechnet (Sommer- und Wintersaison) und rückwirkend erstattet.
Die Teilnehmer am Förderkonzept sind eigenverantwortlich dafür, dass die entsprechenden Nachweise (z.B. Bescheinigung von Turnierteilnahmen etc.) unaufgefordert per Mail (foerderung_aktive@tc-esslingen.de) zum Stichtag (spätestens bis zum Ende des jeweiligen Förderzeitraums) eingereicht sind. Nur bei vollständig vorliegenden Nachweisen kann eine exakte Ermittlung des jeweiligen Förderumfanges und infolgedessen eine Kostenrückerstattung über die vergangene Sommer- und Wintersaison erfolgen. Die Eingruppierung in die jeweilige Fördergruppe und die daraus resultierende Rückerstattung des Förderbetrages erfolgt auf Basis der am 30.04.2026 vorliegenden Nachweise.
Wir als TC Esslingen haben die Erwartungshaltung an die TeilnehmerInnen, dauerhaft vorbildlich und sportlich-fair aufzutreten und dadurch auch den TC Esslingen bei einer positiven Außendarstellung zu unterstützen. Zusätzlich zu den oben genannten Förderkriterien ist eine Förderung nur möglich, wenn der Spieler/die Spielerin im Förderzeitraum bei Verbandsspielen und Turnieren ausschließlich den TC Esslingen repräsentiert. Bei Verstößen behält sich der Vorstand je nach Schwere des Verstoßes vor, den geförderten Spieler unverzüglich aus dem Förderkonzept zu streichen ohne eine anteilige Rückerstattung angefallener Kosten (z.B. Startgelder für Turniere, Trainingskosten etc.). Der Vorstand behält sich vor, dieses Förderkonzept vorwärtsgerichtet bei jeder Neueingruppierung anzupassen.
Der Vorstand, 30.06.2025
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Konzept die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.