Sie haben Lust auf Tennis in angenehmer Atmosphäre? Es reicht Ihnen nicht, immer nur den großen Stars im Fernsehen zuzusehen? Stattdessen möchten Sie selbst den
Schläger in die Hand nehmen um Ball und Gegner über den Platz zu treiben? Dann kommen Sie zu Tennisclub Esslingen e.V.!
Bei einer Mitgliedschaft können Sie sich sicher sein, dass Sie nicht nur Spaß am Spiel, sondern auch neue Freunde finden werden. Mit unseren starken und ambitionierten Spielern stehen Ihnen bei der
Clubmeisterschaft zwar Konkurrenten, aber darüber hinaus nette Menschen zur Seite, die den Tennissport genauso lieben wie Sie! Auch wenn Sie uns abseits des Sports unterstützen wollen, freuen wir uns
über Ihre Mitgliedschaft und Ihr Engagement.
Mitgliedsbeiträge |
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Erwachsene |
340** |
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Ehepaar / Paar |
550 |
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Familienbeitrag (Ehepaar mit 1 Kind unter 14 Jahre) |
600 |
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Familienbeitrag (Ehepaar mit 2 Kinder jew. unter 14 Jahre) |
650 |
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Familienbeitrag (Ehepaar mit 3 und weiteren Kindern) |
700 |
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Familienbeitrag (1 Erwachsener und 1 Kind unter 14 Jahre) |
385 |
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Familienbeitrag (1 Erwachsener und 2 Kinder jew. unter 14 Jahre) |
455 |
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Firmenbeitrag mit max 4 Mitgliedskarten, |
660 |
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Kinder / Jugendliche ab 7 bis 18 Jahren |
90 |
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2. Kind einer Familie |
70 |
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3. und weitere Kinder einer Familie |
50 |
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Schüler / Auszubildende / Studenten / Wehr-/Zivildienstleistende ab 18 Jahren und unter 27 Jahren |
140 |
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2. Schüler / Azubi / Student / Wehr- und Zivildienstleistender einer Familie ab 18 Jahren und unter 27 Jahren |
120 |
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Zweitmitgliedschaft Erwachsene Hinweis: nur für Neumitglieder möglich / Hauptmitgliedschaft besteht in einem anderen Tennisverein (Nachweis erforderlich!) |
175 |
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Zweitmitgliedschaft Kinder / Jugendliche Hinweis: nur für Neumitglieder möglich / Hauptmitgliedschaft besteht in einem anderen Tennisverein (Nachweis erforderlich!) |
70 |
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Passiv |
75 |
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Anmietung eines abschließbaren Spind in den Umkleidekabinen |
20 |
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**Mit vollständig geleistetem Arbeitsdienst |
Arbeitsdienst: |
• aktive Mitglieder von 14 - 65 Jahren: 4 Std.
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Ableistung: |
Veranstaltungen, die im Jahreskalender des TC Esslingen aufgeführt werden und als solche gekennzeichnet sind bzw. Bekanntgabe durch E-mail und Aushang.
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Abrechnung: |
Der Einzug der zu leistenden Arbeitsstunden erfolgt mit den Mitgliedsbeiträgen zum 1. März eines jeden Jahres, geleistete Arbeitsstunden werden Ende November eines jeden Jahres vergütet.
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Gebühren: |
Bei Nichteingang des Mitgliedbeitrages bis zum 1. April werden 10 %, bis zum 15. April 20 % und danach 30 % Säumniszuschlag erhoben. Rücklastschriftsgebühren sind vom Beitragszahler zu tragen: • Mahngebühren betragen EUR 10,00 für jede Mahnung
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Änderungen: |
Änderungen der Mitgliedschaften sind bis zum 30. September eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen.
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Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz am Ende der Seite.
Bei einem persönlichen Gespräch können wir gerne Näheres zur Mitgliedschaft besprechen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten über
persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und unter anderem in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt und verarbeitet. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes
nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert.
Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter ebenso
geschützt wie im weiteren Verlauf der Mitgliedschaft erhobene Daten.
Jegliche Informationen zu den
Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (wie etwa Telefon, Fax und E-Mail) und
keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Jedes Mitglied hat das Recht
darauf,
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten,
b) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind,
c) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
d) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war oder die Zwecke für die sie erhoben und gespeichert wurden nicht mehr notwendig sind,
e) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen,
f) seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Zur Ausübung dieser Rechte wendet sich das Mitglied an buero@tc-esslingen.de oder dsb-tce@web.de.
Die Daten der Mitglieder dürfen Dritten
nur zu zwingend notwendigen Verwaltungszwecken (z.B. Bankeinzug) und unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen zugänglich gemacht werden.
Als Mitglied des Württembergischen
Landessportbundes e.V. (WLSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder und Trainer an den WLSB zu melden. Übermittelt werden dabei insbesondere Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das
Geschlecht, ausgeübte Sportarten, Lizenzdaten und die Vereinsmitgliedsnummer sowie Angaben zum Vorstand.
Als Mitglied im Sportkreis Esslingen e.V. (SKJ), Sportverband Esslingen e.V. sowie als Zuschuss berechtigter Verein der Stadt Esslingen am Neckar (insbesondere Amt für Soziales und Sport) ist der
Verein verpflichtet, entsprechende Mitgliedermeldungen zu beantworten und damit zumeist saldiert oder anonymisiert Daten von Mitgliedern und Trainern zu melden. Übermittelt werden hierbei
insbesondere Angaben zum Vorstand, Angaben zu Alter, Geschlecht, Lizenzen und ausgeübte Sportarten sowie im Falle von Wettbewerben und Wettkämpfen insbesondere Vor- und Nachname, das Geburtsdatum,
Adresse, das Geschlecht, ausgeübte Sportarten, Passdaten und die Vereinsmitgliedsnummer.
Im Rahmen von Turnieren, Brauchtumsveranstaltungen, Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an die oben genannten Vereine, Verbände oder
Institutionen oder entsprechende Stellen für Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Bei Vorstandsmitgliedern oder Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden bei Bedarf zusätzlich die vollständige Adresse,
die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, Beginn und Ende der Funktion sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein übermittelt.
Den Organen des Vereins, allen
Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,
Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden aus dem Verein hinaus.
Für die Umsetzung aller gesetzlichen Schutzmaßnahmen insbesondere aus der DSGVO und dem BDSG ist der Vorstand verantwortlich.